Telefonsupport Mo-Fr 09:00 – 17:00 Uhr / 02273 - 2245
Definierbare Ziele
Sie wollen sich erfolgreich selbständig machen?
Wir helfen Ihnen dabei von A bis Z.
Von der Marktanalyse über die Rentabilitätsprognose und der Gewerbeanmeldung!
Sie erhalten von uns eine Checkliste die Ihnen auf einen Blick zeigt was es alles zu
tun und zu beachten gibt!
Wir erstellen für Sie alle nötigen Papiere und Formulare die Sie für Ihr Unternehmen
benötigen! Zum Beispiel: Bestellungen, Lieferscheine, Rechnungen und vieles mehr!
Anmeldungen bei der Kranken- und Rentenkasse, der richtigen Berufsgenossenschaft,
prüfen und Aushandeln eines Mietvertrages und den Energiebezug: Strom, Gas oder Öl.
Wir kennen den richtigen Steuerberater und, falls es mal nötig werden sollte auch den
richtigen Rechtsanwalt für Sie! Beide sehr engagiert und mit für Sie überschaubaren
Konditionen!
Wir erstellen für Sie einen Antrag auf KFW-Kredit mittels einer Rentabilität-Prognose.
Sie sind bereits selbständig?
Die Umsätze bzw. der Gewinn ist zu gering?
Viele Probleme sind leider hausgemacht! - Hier hilft nur der freie Blick von außen!
Fehleranalyse:
Fixkosten senken! Werbungen verbessern und/oder verstärken!
Nicht zurückzahlbare Zuschüsse beantragen! Energieversorger jährlich erneut wechseln!
Mitarbeiter und Lohnstruktur prüfen: Full-Time, Midi- oder Minijob/er? Antrag auf ALGII-
Aufstockung für Selbständige stellen. Von den meisten dieser Gelder brauchen Sie auch
in der Zukunft, wenn es bei Ihnen wieder rund läuft, *nie* etwas zurück zu bezahlen.
Sie sind bereits selbständig!
Leider läuft es "noch" nicht so richtig rund? - Die Einnahmen sind zurzeit etwas knapp!
Sie sind aber zuversichtlich das es schon bald besser wird?
Auch hier beantragen wir für Sie Unterstützungsgelder für Selbständige!
Damit werden alle Ihre Unkosten gedeckt und Ihr Lebensunterhalt wird damit gesichert.
Auch diese Gelder brauchen Sie, auch wenn es wieder gut läuft, nicht zurückzuzahlen!
Sie sind selbständig! - Es läuft sehr gut!
Sie wollen expandieren und brauchen dafür frisches Geld!
Wir erstellen für Sie und Ihre Zukunftspläne die auch hier wieder die Rentabilitätsprognose
und handeln für Sie den niedrigstmöglichen Punkte-Zins bei der KFW-Bank (Kreditanstalt
für Wiederaufbau) aus! So umgehen Sie das „teure Geld“ der Banken und brauchen keine
„Sicherheiten“ für Ihre neuen Ideen!

Bitte beachten Sie:
Unsere Dienstleistungen bieten wir mit Fernabsatzverträgen nach §312c an.
Unsere Telefongespräche werden im Zuge Ihrer Auftragserteilung zum Nachweis
der von uns für Sie erbrachten Dienstleistung Ihrem Einverständnis folgend von
uns aufgezeichnet.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 312c Fernabsatzverträge
(1) Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
(2) Fernkommunikationsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.